Einladung nach Deutschland
Das Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der, für seinen Wohnort (entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt) zuständigen deutschen
Auslandsvertretung beantragt werden.
Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann
sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das
Heimatland aufzukommen.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggf. auch vom
Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden eine positive Prognose abgeben. Auch
hierzu ist der Nachweis ggf. durch geeignete Dokumente zu erbringen.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visabeantragung kann der Antragsteller in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfahren.
Hier ein hilfreicher Link
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Nutzen Sie das Kontaktformular mit nachstehenden Link
um diese an uns zu übermitteln
Wir beraten Sie gerne, auch Samstags und Sonntags.
+49 221 /
168 312 21
Nutzen Sie auch unser Kontaktformular
Counter since
-21.09.2009-
Philippinische Partnervermittlung myfilgi
my filipina girl




